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Erweiterte Möglichkeiten zur Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe |
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| 22.11.2006 |
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Ralf Stegner: Zusätzliche Einnahmen für Kommunen
KIEL. Kur- und Erholungsorte in Schleswig-Holstein erhalten erweiterte Möglichkeiten bei der Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe. Nach dem Willen der Landesregierung können Fremdenverkehrsgemeinden künftig die Abgabe auf das gesamte Gemeindegebiet ausdehnen, auch wenn nur ein Ortsteil als Kur- und Erholungsgebiet anerkannt ist. Beispiel Lübeck: Im Stadtteil Travemünde als anerkannter Kur- und Erholungsort darf die Fremdenverkehrsabgabe erhoben werden, nicht jedoch in der Lübecker Altstadt, obwohl dort ebenfalls viele Gewerbetreibende wie Hoteliers wirtschaftliche Vorteile vom Tourismus haben.
Die Landesregierung hat den Entwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes am Dienstag (21. November) in erster Lesung beraten. In den nächsten Wochen haben die Kommunalen Landesverbände Gelegenheit zur Stellungnahme. Innenminister Ralf Stegner geht davon aus, dass das die neue Regelung im Frühsommer 2007 in Kraft treten kann. "Die Kommunen unterstützen sie", sagte der Minister. Ihr Handlungs- und Gestaltungsraum werde erweitert und sie hätten die Chance auf zusätzliche Einnahmen.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Thomas Giebeler, Innenministerium Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel Tel: 0431-988-3007, Fax: 0431-988-3003
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